Sperrmüllabfuhr
Sperrmüll
Im Jahr 2013 haben Bundestag und Bundesrat per Gesetz die Suche nach dem Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager für die in Deutschland produzierten hochradioaktiven Abfälle auf der Basis der weißen Deutschlandkarte neu gestartet, d.h. keine Region wurde von vorneherein ausgeschlossen.
Nachdem die Anforderungen an ein Endlager für hochradioaktive Abfälle formuliert waren, wurde im Mai 2017 das „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle“ (Standortauswahlgesetz (StandAG)) novelliert. Gemäß dem StandAG wird der Suchraum in drei Phasen immer weiter eingeengt, von übertägig zu erkundende Standortregionen im gesamten Bundesgebiet über untertägig zu erkundende Standorte bis hin zu einem Vorschlag für einen Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle.
Als geeignete Wirtsgesteine wurden Tongesteine, Steinsalz und Kristallingestein gesetzlich vorgegeben.
Im September 2017 wurde durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als Vorhabenträgerin das Standortauswahlverfahren gestartet; als erstes Zwischenergebnis wurde im September 2020 ein Bericht zu grundsätzlich geeigneten Teilgebieten vorgelegt, der 90 Teilgebiete auf 54% der Gesamtfläche Deutschlands umfasst.
Für die Region Osnabrück (Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück) wurden acht Teilgebiete ausgewiesen.
Für eine Überprüfung dieser Ergebnisse stellte das Land Niedersachsen den Kommunen Fördermittel zur Verfügung, um die fachliche Aussagen des oben genannten Berichtes kritisch zu hinterfragen. Von dieser Möglichkeit machten Stadt und Landkreis Osnabrück Gebrauch und beauftragten 2023 das Ökoinstitut gemeinsam.
Der Bericht des Ökoinstitutes liegt jetzt vor und wird der Öffentlichkeit neben anderen Informationen zur Verfügung gestellt.
Tongesteine haben eine sehr geringe Durchlässigkeit und besitzen ein hohes Sorptionsvermögen für Radionuklide. Das bedeutet, dass sie in Wasser gelöste Radionuklide binden können. Tone und halbverfestigte Tongesteine haben eine hohe Plastizität, sie können sich also „anpassen“.
Einige Tonminerale sind quellfähig, sodass sie durch Wasseraufnahme an Volumen zunehmen und Risse oder Klüfte selbst abdichten.
Weniger günstige ist die Tatsache, dass Tongesteine Hitze nicht gut ableiten. Die Hitze kann zu Mineralumbildungen und somit auch zur Veränderung ihrer Eigenschaften führen. Daher hat ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Tongestein einen höheren Flächenbedarf als beispielsweise ein Endlager im Steinsalz.
Steinsalz kann Wärme besonders gut ableiten. Heiße radioaktive Abfälle können das Gestein also nicht schädigen. Steinsalz reagiert unter Druckbelastung plastisch, das heißt, dass es nicht spröde reagiert und zerbricht, sondern „fließt“. Darüber hinaus besitzt Steinsalz eine hohe Eigenstabilität.
Weniger günstige ist die Tatsache, dass Steinsalz sich im Wasser lösen kann, wenn es sich nicht um salzgesättigte Lösungen handelt. Darüber hinaus besitzt eine niedrige Sorptionsfähigkeit, das heißt, es hat ein geringes Rückhaltevermögen gegenüber den langzeitrelevanten Radionukliden.
Auf dem Weg von 90 Teilgebieten zu wenigen Standortregionen schickt die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bis 2027 alle 90 Teilgebiete auf eine Art Hürdenlauf. Es gibt mehrere Prüfschritte, die die Gebiete durchlaufen. Dabei geht es darum, auf Grundlage vorhandener geologischer Daten zu ermitteln, ob der Gebirgsbereich – sei es Ton-, Salz- oder Kristallingestein – den hochradioaktiven Müll sicher einschließen kann. Hierbei werden schrittweise immer mehr Teilgebiete als ungeeignet aussortiert. Weitergehende Informationen sind der Infobroschüre zur Standortsuche für Kommunen zu entnehmen.