Starkregen

Neuer Kartendienst der Stadt hilft Osnabrückerinnen und Osnabrückern beim Schutz vor Starkregen.

Mehr erfahren

Starkregenvorsorge in Osnabrück

Was ist Starkregen?

Infolge von Klimaveränderungen treten Extremwettereignisse immer häufiger auf. Dazu zählt auch der Starkregen. Starkregen ist ein Wetterereignis, bei dem meist innerhalb kürzester Zeit in einem räumlich begrenzten Gebiet große Mengen an Niederschlag fallen. Häufig tritt der Starkregen in Kombination mit Gewittern auf und ist schwer vorhersagbar.

Bei diesen extremen Niederschlägen kommen Wassermassen zusammen, die der Boden und die Entwässerungsanlagen nicht schnell genug aufnehmen können. Das Wasser sammelt sich auf der Geländeoberfläche und fließt in Richtung des nächstgelegenen Gewässers oder eines anderen Tiefpunkts. Die Folge sind Überflutungen, die insbesondere in Siedlungsbereichen aufgrund des hohen Versiegelungsgrades auftreten können. Das unterscheidet das Starkregen indizierte Hochwasser vom Flusshochwasser, welches nur entlang von Flüssen bzw. Bächen auftritt.

Informationen zum Thema „Flusshochwasser“ finden Sie hier:

Weltweit waren die letzten Jahrzehnte von außergewöhnlichen Hochwassern geprägt, auch Deutschland war davon erheblich betroffen. Als Beispiel seien hier die Flussgebiete des Rheins (1993 und 1995), der Oder (1997), der Donau (1999, 2002, 2005, 2006) und der Elbe (2002, 2006) genannt. Auch das Jahr 2011 und das Jahr 2013 (Junihochwasser an Donau und Elbe) verursachten Milliardenschäden bei den Anliegern in vielen Teilen Deutschlands.

Auch Osnabrück ist immer wieder vom Hochwasser betroffen, 1998 an der Nette, 2008 an der Hase und im August 2010 an Hase, Düte und Belmer Bach. Gerade das letzte Hochwasser hat hier erhebliche Vermögensschäden verursacht und erstmalig seit dem Zweiten Weltkrieg zur Ausrufung des Katastrophenfalls geführt.

Hinzu kommen die zunehmenden extremen Starkregenereignisse, die bundesweit mittlerweile jährlich zu lokal begrenzten massiven Überflutungen auch abseits von größeren Gewässern führen.

Bei den festgesetzten Überschwemmungsgebieten handelt es sich um Flächen, die statistisch alle 100 Jahre überflutet werden. In diesen Gebieten dürfen in der Regel keine neuen Baugebiete mehr ausgewiesen werden, Einzelbauten sind nur in Ausnahmefällen möglich. Im Stadtgebiet existieren Überschwemmungsgebiete für Hase, Düte, Nette, Belmer Bach und Wilkenbach.

Diese Überschwemmungsgebiete können von jedem Bürger eingesehen werden. Anhand von Straße und Hausnummer kann auch jeder Bürger für sein Grundstück die Lage zu den Überschwemmungsgebieten feststellen.

Die damit verbundenen Einschränkungen in der Grundstücknutzung sind im Wasserhaushaltsgesetz geregelt (§§ 78 - 78 d WHG).

Im Stadtgebiet von Osnabrück wurde durch den niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) für die Hase auch die Ausdehnung von einem häufigen (20-jährigen) und einem extremen Hochwasser ermittelt, das statistisch alle 200 Jahre erfolgen kann. Hierzu sind auf den entsprechenden Internetseiten des NLWKN entsprechende Informationen und Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten verfügbar.

Linktipps

Verordnung

Starkregenindex (SRI)

Eine einheitliche Definition des Begriffs „Starkregen“ gibt es nicht, jedoch liefert der Starkregenindex (SRI) eine Einordnung der Starkregenereignisse. Die Ereignisse werden in 12 Stufen, sogenannte Starkregenindizes, eingeteilt. Die Verantwortlichkeit der Vorsorge ist abhängig von der Stärke des Starkregenereignisses.

Grafische Darstellung des Starkregenindex (SRI)
Grafische Darstellung des Starkregenindex (SRI)

Angewendet auf den Starkregenindex lässt sich eine Verteilung der Verantwortlichkeit deutlicher abgrenzen und darstellen. Starkregenereignisse einer häufiger vorkommenden Intensität (SRI 1 bis 2) können in der Regel noch vom öffentlichen Entwässerungssystem verarbeitet werden. Bei weiterer Zunahme der Regenmengen (SRI 3 bis 5) werden jedoch schon Verkehrs- und sonstige Freiflächen in Anspruch genommen. Noch stärkere Ereignisse (ab SRI 6) erfordern wiederum einen technisch konstruktiven Objektschutz, da keine flächenhafte Vorsorge möglich ist. Somit steigt die Eigenverantwortlichkeit der Grundstückseigentümer an und ist bei einem außergewöhnlichen/extremen Starkregen entscheidend.

Daher ist zum Schutz eine angemessene Eigenvorsorge von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen notwendig!

Wie kann ich mich vor den Auswirkungen von Starkregen schützen?

Das Wasser hat viele Möglichkeiten, auf ein Grundstück oder in ein Haus zu gelangen. In erster Linie ist es wichtig, beim Grundstück auf besondere Gefahrenstellen zu achten.

Interaktive Karte zu den Maßnahmen zur Starkregenvorsorge

Sobald Sie die Maus über die Info-Symbole im Bild bewegen, werden Verbesserungsvorschläge aufgezeigt, die mit einem geringen Aufwand großen Nutzen bringen können.

Die Infografik mit den Verbesserungsvorschlägen und weitere Informationen zum Thema Starkregen wurden in einem Flyer zusammengefasst. Dieser kann hier heruntergeladen werden.

Starkregengefahrenkarte – Was wird gezeigt?

Als Teil der Informationsvorsorge hat die Stadt Osnabrück für die folgenden Starkregenereignisse eine Analyse erstellt.

  • SRI 5: intensiver Starkregen mit einer statistischen Wiederkehrzeit von 30 Jahren
  • SRI 7: außergewöhnlicher Starkregen mit einer statistischen Wiederkehrzeit von 100 Jahren
  • SRI 9: extremer Starkregen mit einer statistischen Wiederkehrzeit von mehr als 100 Jahren

So können mögliche Überflutungsgebiete mit den Wasserständen sowie den oberflächigen Fließwegen und ihren Geschwindigkeiten identifiziert und visualisiert werden.

Die Ergebnisse wurden zu einem interaktiven Webdienst aufbereitet, mit dem alle Bürgerinnen und Bürger sich die Auswirkungen eines Starkregens als Simulation ansehen und so für ihr Grundstück das Risiko individuell bewerten können.

Aufgrund datenschutzrechtlicher Belange ist die Zoomstärke des Webdienstes beschränkt. Durch den jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. einen vergleichbar Berechtigten kann jedoch ergänzend ein detaillierterer Kartenausschnitt über das Serviceportal beantragt werden.

Hinweise:
  • Berechnungsmodelle können nicht vollkommen die Realität abbilden. So können die exakten Wasserstände im Überflutungsfall je nach Situation vor Ort variieren.
  • Es muss berücksichtigt werden, dass potenziell das gesamte Stadtgebiet betroffen sein kann (aber nicht muss).
  • Keine Einfärbungen durch Wasserstände in einzelnen Straßen oder Gebieten heißt nicht unmittelbar, dass hier keinerlei Risiko besteht.
  • Es geht nicht darum, die Wassermengen zu verhindern, sondern gezielt damit umzugehen, sodass Schäden so gering wie möglich ausfallen. Hier ist insbesondere die Eigenvorsorge von Einzelnen gefragt, um das eigene Hab und Gut zu schützen.