Vorreiterkonzept Klimaschutz

Der Osnabrücker Weg zur Klimaneutralität 2040

Mit dem sogenannten Vorreiterkonzept Klimaschutz soll eine strategische Handlungsgrundlage für die Stadt Osnabrück geschaffen werden, um Klimaschutzpotenziale und -maßnahmen zu identifizieren, die zur Erreichung der Klimaneutralität der Gesamtstadt bis spätestens 2040 führen. Ziel des Vorreiterkonzeptes ist es, ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen in allen Sektoren und Handlungsfeldern zu entwickeln und in die Umsetzung zu bringen. Gleichzeitig sind möglichst viele Beteiligte frühzeitig in den Klimaschutzprozess eingebunden worden – so wurde eine breite Akzeptanz und Unterstützung erreicht.

Die Erarbeitung zusammen mit der Hamburg Institut Consulting GmbH (kurz Hamburg Institut) als externer Dienstleister begann am 1. Januar 2023 und war bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen. Eine anteilige Förderung der Projektkosten erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) als „Integriertes Vorreiterkonzept“.

Der Fördermittelgeber gibt eine inhaltliche Abarbeitung von neun Arbeitspaketen vor. Der Zeitplan, wenngleich dieser sehr sportlich war, ist von der Verwaltung und dem beauftragtem Hamburg Institut eingehalten worden. Dazu lag der Arbeitsschwerpunkt im ersten Quartal 2023 auf der Erstellung und Überprüfung der gesamtstädtischen CO2-Bilanz, der Berechnung von Potenzialen und Szenarien und den Vorarbeiten für die erstmalige Erstellung einer CO2-Bilanz für die Kommunalverwaltung. Diese Schritte erforderten die Beschaffung und Verarbeitung von umfangreichen Datenbeständen, die über viele Wochen andauerte. Teilweise mussten Daten zusätzlich erhoben werden, da Datenbestände noch nicht vorhanden waren. Im zweiten Quartal wurden die THG-Minderungsziele und -pfade (Arbeitspaket 3) ermittelt, die Potenzialanalyse (Arbeitspaket 2) abgeschlossen sowie die CO2-Bilanz für die Kommunalverwaltung fertiggestellt (Arbeitspaket 6). Im dritten Quartal steht nun aktuell die Erstellung des Maßnahmenkataloges (AP5) im Fokus der Erarbeitung.

Hintergrund

Der Rat der Stadt Osnabrück hat am 15. März 2022 sehr ambitionierte Klimaschutzziele beschlossen und dadurch anerkannt, dass die Anstrengungen intensiviert werden müssen, um weiterhin als Vorreiter im kommunalen Klimaschutz einen entsprechenden Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten (vgl. Beschlussvorlage VO/2021/0298-03). Die Klimaneutralität für die gesamte Stadt wird bis 2030 angestrebt, soll jedoch spätestens bis 2040 erreicht sein. Die Stadtverwaltung selbst soll bis 2030 klimaneutral werden und die städtischen Gesellschaften bis 2035.

Mit diesen Klimaschutzzielen wird das Erreichen der Pariser Klimaschutzabkommen unterstützt. Zur Erreichung dieser Klimaschutzziele wurde die Verwaltung beauftragt, unter Hinzuziehung eines fachkundigen Dienstleisters und aktiver Einbeziehung der Öffentlichkeit, einen entsprechenden Aktionsplan „Klimaneutrales Osnabrück“ zu erarbeiten. Neben konkreten Maßnahmenvorschlägen sollen sinnvolle Zwischenziele und notwendige Absenkpfade für einzelne Sektoren festgelegt werden, um die Klimaneutralität zu erreichen.

Beteiligungsmöglichkeiten

Für die Akteursbeteiligung wurden insgesamt 13 Beteiligungstermine eingeplant. Die Akteure umfassen dabei die Verwaltung selbst, Multiplikatoren wie Initiativen, Verbände oder Unternehmen, den Masterplanbeirat 100 % Klimaschutz, die Kommunalpolitik und die breite Öffentlichkeit.