Stadtreinigung

Für ein sauberes Osnabrück

Für die Sauberkeit auf Osnabrücks Straßen und öffentlichen Plätzen sorgt die städtische Straßenreinigung. An sechsTagen in der Woche reinigt sie mit großen und kleinen Kehrmaschinen und per Hand Straßen, Radwege, städtische Fußwege und Plätze, befreit die öffentlichen Flächen von Müll und Unrat, leert die öffentlichen Papierkörbe und beseitigt wilde Müllablagerungen. 

  • 12 Kehrmaschinen im Einsatz
  • 33.000 Leerungen im Jahr von rund 1.900 Abfallboxen und Papierkörben
  • Beseitigung von ca. 1.800 Unratstellen im Jahr
  • 7 Transporter der Handreinigung
  • 2 Spezialfahrzeuge Papierkorbleerung
  • 1 Unratwagen
Mitarbeiter vom Osnabrücker ServiceBetrieb reinigen in der Innenstadt einen Fußweg

Zu den Reinigungsaufgaben gehören die Beseitigung von Schmutz, Papier, Kehricht, Laub, Gras, Wildkräuter, Schlamm, Abfällen und sonstigem Unrat auf Fahrbahnen, Radwegen und Gehwegen.

Fahrbahnen und Radwege reinigt die Straßenreinigung. Für die Gehwege sowie kombinierte Geh- und Radwege hat der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks die Reinigungspflicht. Diese Wege müssen grundsätzlich durch den Eigentümer in voller Breite gereinigt werden. Ausnahme sind selbstständige Fuß- und Wohnwege. Das sind solche Wege, die nicht unmittelbar vor dem Grundstück verlaufen, aber doch daran angrenzen. Hier ist die Reinigung jeweils bis zur Mitte des Fußweges von jedem Anlieger durchzuführen.

Bei der Reinigung dürfen Schmutz und sonstige Abfälle - auch Schnee und Eis - nicht dem Nachbarn oder in Gossen, Straßen, Gräben, auf Gullys und Hydrantendeckel gefegt werden.

In den Herbstmonaten herrscht beim Osnabrücker ServiceBetrieb (OSB) Hochbetrieb. Wir entfernen in dieser Zeit das von den Bäumen fallende Laub von den Fahrbahnen und sorgen damit für Sauberkeit und Verkehrssicherheit. Für die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen, gewidmeten Straße ist die Stadt verantwortlich.

Für die Gehwege sowie kombinierte Geh- und Radwege hat der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks die Reinigungspflicht. Dabei es egal, ob die Blätter von städtischen oder privaten Bäumen auf den Gehweg gefallen sind. Es ist nicht zulässig, das Laub vom Gehweg oder gar dem eigenen Grundstück auf die Straße oder in die Rinne/Gosse zu fegen.
Die zusammengekehrten Blätter können im Holsystem über die eigene Biotonne oder im Bringsystem durch Abgabe bei den Gartenabfallplätzen entsorgt werden. Wer einen eigenen Garten hat, kann die Blätter gemischt mit krautigen Gartenabfällen auch selbst kompostieren oder aufgeschichtet als Frostschutz für Beete oder Überwinterungsplatz für Tiere verwenden.

Laub ist auch Frostschutz
Der OSB befreit alle öffentlichen Plätze und Rasenflächen von Laub, in den bepflanzen Flächen und Rabatten kann Laub als Frostschutz und zur Nachlieferung organischer Substanz liegenbleiben.

Laub ist kein Dreck
In der Stadt Osnabrück fallen allein in der Grünunterhaltung pro Jahr etwa 500 bis 600 Tonnen Herbstlaub an. Pro ausgewachsenen Baum fallen etwa 50 Kilogramm an.

Laub wird zu Kompost
Das Laub wird zum Abfallwirtschaftszentrum Piesberg verbracht. Die Blätter werden zu Gütekompost verwertet und tragen damit zur Bodenverbesserung bei. Gegen geringes Entgelt können die Osnabrücker Bürgerinnen und Bürger Kompost erwerben.

Maßgebend für die Reinigung der öffentlichen Straßen sind die Verkehrsbelastung und der Verschmutzungsgrad. Dementsprechend sind die Straßen im Stadtgebiet in Reinigungsklassen aufgeteilt. Das heißt, jede Straße hat eine Reinigungsklasse und eine Winterdienstpriorität. So gibt es Straßen, die beispielsweise fünfmal wöchentlich gereinigt werden müssen, andere einmal wöchentlich oder nur 14-täglich.

Radwege auf der Straße werden wie Fahrbahnen gereinigt, Radwege auf Bürgersteigen sind wie Gehwege angeschlossen. In der Anlage zur Straßenreinigungsverordnung sind alle angeschlossenen Straßen mit ihrer Reinigungsklasse und Winterdienstpriorität aufgeführt.

Bauliche Maßnahmen können dazu führen, dass eine Straße für einen bestimmten Zeitraum nicht gereinigt werden kann. Die Einsatzleitung der Straßenreinigung überprüft täglich die Fegetouren und stellt fest, ob die Straße gereinigt wurde, ab wann eine Reinigung gegebenenfalls nicht mehr erfolgte und ab wann wieder gereinigt wurde.

Wenn die Baumaßnahme dazu führt, dass die Reinigung länger als vier Wochen nicht durchgeführt werden konnte, erfolgt eine Erstattung der Straßenreinigungsgebühren für die Zeit des Reinigungsausfalls. Bitte beachten Sie: Die Rückerstattung kann erst erfolgen, wenn die Baumaßnahme beendet ist.

Weitere Informationen:

Winterdienst

Bis zu 480 km Straßen, rund 85 km Radwege auf Hochborden, Fußgängerüberwege sowie ca. 600 Einzelflächen werden durch den Winterdienst betreut.

Mehr erfahren

Gassibeutel

Auf Ihrem Spaziergang durch die Stadt mit Ihrem Hund haben Sie an vielen Stationen die Möglichkeit, einen Gassibeutel für die Hinterlassenschaft Ihres Vierbeiners zu ziehen.

Mehr erfahren

Kontakt

Osnabrücker ServiceBetrieb
Hafenringstraße 12
49090 Osnabrück

Telefon 0541 323-3300
E-Mail osbnoSpam@osnabruecknoSpam.de

Servicezeiten
Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr