Artenschutz in Osnabrück

Der Fachdienst Naturschutz und Landschaftsplanung der Stadt Osnabrück möchte bei seinen Bürgerinnen und Bürgern für die rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Tieren und Pflanzen sowie ihrer Lebensstätten ein Bewusstsein fördern und Akzeptanz schaffen.

Jungvögel werden im Nest gefüttert
Jungvögel werden im Nest gefüttert

Bäume, Sträucher, Hecken sowie begrünte Fassaden oder Gartenzäune bieten zahlreichen Tierarten einen unverzichtbaren Lebensraum. Im Schutz des dichten Grüns von Hecken und Sträuchern bauen Heckenbrüter wie Grünfink, Amsel oder Heckenbraunelle ihre Nester. Aber auch viele Insektenarten, beispielsweise Hummeln oder Wildbienen nutzen Hecken und Gehölze als Unterschlupf und Nahrungsbiotop.

Bäume bieten gleichfalls optimale Lebensbedingungen für zahlreiche Tierarten. Viele Vogelarten nisten in der Baumkrone oder im hohlen Baumstamm. Zweit genanntes wird auch oft von Fledermäusen als Quartier genutzt.

Alle genannten Tierarten sind nach Bundesnaturschutzgesetz besonders bzw. streng geschützt. Aber nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten stehen unter Naturschutz.

Bei Gehölzfällungen ist deshalb immer der Artenschutz zu beachten!

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Auch Bäume außerhalb von Gärten, Wäldern und Kurzumtriebsplantagen dürfen in diesem Zeitraum nicht gefällt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung dürfen das Jahr über durchgehend, ohne Beeinflussung von Tieren, vorgenommen werden.

Als Kulturfolger haben sich viele Vögel- und Fledermausarten an das Leben im städtischen Bereich angepasst. Genauso wie viele Hautflügler finden sie in Spalten, Hohlräumen und Vorsprüngen an der Gebäudefassade oder im Dachbereich eine Lebensstätte. Oft bieten einzig die menschlichen Gebäude den gebäudebewohnenden Arten einen Brut- und Ruheplatz. Dabei leben sie oft so versteckt, dass sie meist unbemerkt bleiben.

Die Abhängigkeit von Gebäuden bedeutet für die Tiere bei Umbau-, Ausbau- sowie Sanierungsmaßnahmen und Abriss eine große Gefahr für ihre Lebensräume und oft auch für die Tiere selbst. Als Brutplatz und Unterschlupf dienende Spalten, Hohlräume und Vorsprünge an der Fassade oder im Dachbereich gehen verloren oder ihr Zugang wird verschlossen.

Leider ist die versteckte Lebensweise der Tiere aber nicht alleine der Grund fehlender Schutzmaßnahmen vor Bau- oder Abrissbeginn. Durch die fehlende Akzeptanz für gebäudebewohnende Tiere werden Quartiere teilweise absichtlich zerstört, nicht erhalten oder erneuert. Vielen Menschen ist dabei jedoch nicht bewusst, dass sie damit gegen geltendes Recht verstoßen.

Neben der Lebensraumgefährdung durch Baumaßnahmen stehen auch oft moderne Bauweisen einer Wieder- und Neuansiedlung entgegen. An glatten Fassaden sowie Gebäuden ohne Spalten und Vorsprüngen finden Tiere weder Halt noch einen Unterschlupf. Auch eine Bauart mit großen Glasflächen ist für eine Tierbesiedlung ungeeignet und fördert zudem noch die Vogelkollision.

Artenschutzprojekte im Stadtgebiet

Durch verschiedene Artenschutzprojekte im Stadtgebiet können einerseits Schutz, Pflege und Entwicklung von einzelnen Arten und ihren Lebensräumen sowie andererseits die Wiederherstellung von Lebensräumen und Lebensbedingungen durchgeführt werden.

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