Sperrmüllabfuhr
Sperrmüll
Für die Abwasserbeseitigung ist gemäß dem Niedersächsischen Wassergesetz die Kommune verantwortlich. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, werden in Osnabrück zwei Kläranlagen betrieben, denen das Abwasser aus einem weitreichenden Schmutzwasserkanalnetz zugeführt wird.
Gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Osnabrück muss für die Grundstücksentwässerungsanlage, den Anschluss an und die Abwassereinleitung in die öffentlichen Entwässerungsanlagen eine Entwässerungsgenehmigung beantragt werden. Da den Stadtwerken bzw. deren Tochter, der SWO Netz GmbH in Osnabrück, die Aufgabe der Abwasserbeseitigung von der Stadt übertragen wurde, müssen die Entwässerungsanträge bei der SWO Netz GmbH, Abteilung Planung, Entwässerungsnetze und Anschlüsse eingereicht werden, denn hier erfolgt die technische Prüfung der Anträge. Für alle Einleiter in die Schmutzwasserkanalisation (Indirekteinleiter) gelten dabei Anforderungen an die Einleitung ihres Abwassers, welche in der kommunalen Abwasserbeseitigungssatzung festgelegt sind.
Die Entwässerungsanträge können auch über die E-Mail-Adresse GrundstuecksentwaessnoSpam@swo-netznoSpam.de digital bei der SWO Netz GmbH eingereicht werden.
Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, wird die Entwässerungsgenehmigung von der Stadt erteilt.