Zur Erhaltung von Lebensräumen und Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten wurden die EU-Mitgliedsstatten verpflichtet, mit Natura 2000 ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten zu entwickeln, das sich aus Vogelschutzgebieten und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH) zusammensetzt.
Gesetzliche Grundlagen von Natura 2000 sind die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
Die Sicherung der Gebiete erfolgt in der Regel durch die Ausweisung von Schutzgebieten durch die Unteren Naturschutzbehörden.
Im Stadtgebiet von Osnabrück zählen insgesamt vier Fauna-Flora-Habitat-Gebiete zum europäischen Netz Natura 2000. Alle FFH-Gebiete haben auch Flächenanteile im Landkreis Osnabrück und reichen somit über die Stadtgrenzen hinaus. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Gebiete: