Landschaftsplanung

Sollen die Lebensgrundlagen für Pflanzen, Tiere und Menschen nachhaltig und umfassend geschützt werden, darf das Augenmerk nicht nur auf einige wenige, teilweise isoliert liegende Schutzgebiete gerichtet werden. Vielmehr ist es wichtig, die gesamte Stadt, also nicht nur freie Landschaftsräume, sondern auch bebaute Gebiete als Lebensraum für alle "Stadtbewohner" zu betrachten.

Mithilfe einer gesamtstädtischen Landschaftsplanung ist es möglich, alle Maßnahmen und Wege zum Schutz und zur Sicherung, zur Gestaltung, zur Wiederherstellung und zur Pflege der besiedelten und unbesiedelten Landschaft darzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Landschaftsplanung in Niedersachsen den Status einer gutachterlichen Fachplanung hat - ohne direkte rechtliche Wirkung. Die Landschaftsplanung stellt somit einen wesentlichen Beitrag für die Abwägungsentscheidung dar, wie sie zum Beispiel im Rahmen der Bauleitplanung zur Koordinierung mit anderen raumwirksamen Belangen zu treffen ist.

Der zweite Abschnitt des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz regelt die Landschaftsplanung. Auf Landesebene wird ein Landschaftsprogramm erarbeitet, das die im Interesse des gesamten Landes erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darstellt. Auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte ist der Landschaftsrahmenplan zu erstellen, der sich inhaltlich aus dem Landschaftsprogramm ableitet und die Inhalte aus regionaler Sicht ergänzt und konkretisiert darstellt. Er wird von der unteren Naturschutzbehörde erarbeitet und enthält wichtige fachliche Grundlagen, Hinweise und wertvolle Informationen für die nachgeordnete gemeindliche Planungsebene, in der die Zuständigkeit zur Erarbeitung des Landschaftsplans und der Grünordnungspläne angesiedelt ist.

Die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde sowie die des gemeindlichen Naturschutzes werden in der Stadt Osnabrück vom Fachbereich Umwelt und Klimaschutz, Fachdienst Naturschutz und Landschaftsplanung wahrgenommen.

Weltkugel aus Glas auf Waldboden
Weltkugel aus Glas auf Waldboden

Grüne Finger

Die Grünen Finger im Stadtgebiet Osnabrücks sind ein radial angeordnetes System, das überwiegend aus Waldflächen, landwirtschaftlich genutzten Flächen und öffentlichen Grünflächen besteht. Sie gliedern die Stadt und verbinden sie mit der freien Landschaft im Außenbereich. Die Finger bieten beispielsweise Raum für die Trinkwassergewinnung, Lebensmittelproduktion und Naherholung, dienen aber auch als wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Außerdem übernehmen sie sehr wichtige Umweltfunktionen. Vor allem durch die Grünen Finger Sandbachtal und Röthebach-Belmer Bach strömt frische und kalte Luft in den Innenstadtbereich, was besonders in heißen Sommern essenziell für das Stadtklima und die Luftqualität ist. Als Überschwemmungsgebiete für Hochwasser schützt die Haseniederung die umliegenden Wohngebiete und die Innenstadt in Folge von Starkregenereignissen vor Schädigungen und erfüllt daher eine wichtige Pufferfunktion.

Die Grünen Finger sind in Osnabrück allerdings nicht zufällig entstanden. Bereits 1926 legte der damalige Stadtbaurat Lehmann in einem Generalbebauungsplan der Stadt Osnabrück fest, dass die „von Natur aus gegebenen Grüngebiete“ mit den innerstädtischen Freiflächen zu verbinden seien.

Damit auch in Zukunft alle Bürgerinnen und Bürger von den Qualitäten und vielfältigen Funktionen der Grünen Finger profitieren können, müssen sie nachhaltig gesichert und weiterentwickelt werden. Im Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Produktiv. Nachhaltig. Lebendig. Grüne Finger für eine klimaresiliente Stadt“ (Förderkennzeichen: 01LR1708A) hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Hochschule Osnabrück in Kooperation mit der Stadt Osnabrück und weiteren Akteuren daran gearbeitet, die Grünen Fingern als multifunktionales, identitätsstiftendes Freiraumsystem wieder stärker im Bewusstsein der Stadtentwicklung und Stadtbevölkerung zu verankern. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert (Förderkennzeichen: 01LR1708A), um zur Entwicklung zukunftsfähiger, klimaangepasster und lebenswerter Städte beizutragen.