Einstweilige Sicherstellung des geplanten Naturschutzgebiets „Aue der Düte mit Nebengewässern“

Die Stadt Osnabrück informiert darüber, dass das FFH-Gebiet 334 „Düte mit Nebenbächen“ vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenschutz- und Naturschutz (NLWKN) als Naturschutzgebiet (NSG) mit dem Titel „Aue der Düte mit Nebenbächen“ einstweilig sichergestellt wurde. Es handelt sich um ein sogenanntes Natura 2000-Gebiet.

Das Schutzgebiet umfasst auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück

den Gewässerlauf und Teile der Aue der Düte, des Wilkenbaches und einen kurzen Abschnitt des Goldbaches vor der Einmündung in die Düte. Die Düte durchfließt im Stadtgebiet von Süd nach Nord die Stadtteile Sutthausen, Hellern und Atter.

Naturnahe Gewässerabschnitte, teils mäandrierend und gesäumt von Auwäldern auf nassen Standorten, zeichnen das Schutzgebiet aus. Weiterhin finden sich entlang der Düte und der Nebengewässer Feuchtwiesen, Kleingewässer und Gehölzstrukturen, die zu hoher Strukturvielfalt beitragen und Lebensraum für viele Arten darstellen.

Die in der Verordnung getroffenen Regelungen sollen den Schutz und Erhalt dieses ökologisch wertvollen Gebietes sicherstellen und die Nutzungen im Gebiet unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Anforderungen regeln.

Für den Vollzug der am 09.12.2021 in Kraft getretenen Verordnung ist auf dem Gebiet der Stadt Osnabrück die Untere Naturschutzbehörde zuständig, auf dem Gebiet des Landkreises die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück. Die einstweilige Sicherstellung gilt zunächst für zwei Jahre, eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist möglich. Grund für die einstweilige Sicherstellung ist der Schutz vor Beeinträchtigung oder Zerstörung bevor das Gebiet durch das beabsichtigte Unterschutzstellungsverfahren abschließend gesichert ist.  

Weitere Informationen, die das Gebiet der Stadt Osnabrück betreffen, erhalten Sie unter umwelt(at)osnabruecknoSpam.de