Hornissen und Wespen

Auf der Liste der als lästig oder manchmal gar als bedrohlich empfundenen Tierarten stehen Wespen und Hornissen weit oben. Es besteht jedoch kein Grund zur Panik. Die meisten Arten der Wespen-Familie sind friedfertig. Lediglich die beiden Arten Deutsche Wespe und Gemeine Wespe können dem Menschen lästig werden.

Deutsche Wespe an einer Feige
Deutsche Wespe an einer Feige

Wie alle wild lebenden Tiere unterliegen die Wespen, darunter auch die beiden Arten Deutsche und Gemeine Wespe, den allgemeinen Schutzbestimmungen des Naturschutzrechts. Danach dürfen sie weder unnötig gefangen noch getötet werden. Gleichzeitig darf ohne vernünftigen Grund das Nest nicht zerstört werden. In Ausnahmefällen ist jedoch eine Entfernung des Wespenstaates ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zulässig. Dies sollte aber als allerletzte Maßnahme in Betracht gezogen werden. Für einen möglichst tierschutzgerechten Umgang und zur eigenen Sicherheit ist die Beauftragung von sachkundigen Personen (zum Beispiel Mitarbeitenden von Schädlingsbekämpfungsunternehmen) empfehlenswert. Eine Entfernung von Wespenstaaten ist von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer selbst zu organisieren.

Die Stadt Osnabrück führt keine Umsiedlung oder Tötung von Wespen durch und vermittelt auch keine sachkundigen Personen oder Fachunternehmen.

Für die größte heimische Wespenart, die Europäische Hornisse, gelten sogar noch zusätzliche Schutzbestimmungen. Genauso wie die Wildbienen einschließlich der Hummeln sowie anderer seltenen Wespenarten (zum Beispiel Kreiselwespe) sind sie besonders geschützt. Es ist verboten, den Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Gleichzeitig ist es verboten, die Nester zu beschädigen oder zu zerstören. Auch die Einflugöffnungen dürfen nicht verschlossen werden. Mit einer artenschutzrechtlichen Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde ist jedoch in Ausnahmefällen eine Umsiedlung oder Tötung erlaubt. Für eine entsprechende Sachverhaltsprüfung ist ein Antrag im Service Portal der Stadt Osnabrück zu stellen.

Im Gegensatz zur heimischen Europäischen Hornisse unterliegt die Asiatische Hornisse keinen besonderen Schutzbestimmungen. Die Asiatische Hornisse stammt aus Südostasien und breitet sich seit mehreren Jahren in Europa immer weiter aus. Auch im Bereich von Osnabrück sind Vorkommen der gebietsfremden Art bereits bestätigt worden. Seit März 2025 gilt sie in Deutschland als etabliert. Demnach unterliegt die Art nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben zur Früherkennung und unterliegt daher keiner Melde- oder Bekämpfungspflicht mehr. Jedoch sind weiterhin Managementmaßnahmen durch die Untere Naturschutzbehörde im Einzelfall möglich. 

Unterschiede zwischen der heimischen und der gebietsfremden Art werden beispielsweise beim Nest ersichtlich. Im Hochsommer zieht der Staat der Asiatischen Hornisse von ihrem Gründungsnest (auch Primärnest genannt), welches bodennah an einem geschützten Ort errichtet wurde, in ein Finalnest (auch Sekundärnest genannt) um. Dieses wird in der Regel weit oben in Baumkronen gebaut, sodass sie schwer zu entdecken sind. Optisch unterscheidet sich die gebietsfremde Art durch den dunkleren Körper, die schwarz-gelben Beine und der geringen Größe von der heimischen Hornisse. Ein auseinanderhalten der beiden Arten fällt allerdings schwer, sodass es oft zu Verwechslungen mit der Europäischen Hornisse kommt. 

Hinweis: Bei der sich nun in Deutschland etablierten Asiatischen Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) handelt es sich nicht um die aggressive Asiatische Riesenhornisse (Vespa mandarinia), die in den USA als „Mörderhornisse“ Schlagzeilen machte. 

Kontakt und Dienstleistung im ServicePortal