Dies gilt für private und öffentliche Grünflächen, Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätze sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Diese behördliche Anordnung soll dazu beitragen, Wasser zu sparen, weil zu dieser Tageszeit ein Großteil des Beregnungswassers ungenutzt wieder verdunstet. Betroffen sind von dieser Beschränkung alle Wassernutzer in Stadt und Landkreis Osnabrück, unabhängig davon, ob aus einem eigenen Brunnen gefördert oder das Wasser aus dem Trinkwassernetz entnommen wird.
Zum Hintergrund: Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat die aktuellen Grundwasserstände für die Region mitgeteilt. Die Messergebnisse haben die Wasserbehörden von Stadt und Landkreis dazu veranlasst, eine Allgemeinverfügung zur zeitlichen Beschränkung der Beregnung zu erlassen. Beide Allgemeinverfügungen treten am Mittwoch, 6. Juli, in Kraft. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf den Internetauftritten der beiden Kommunen nachgelesen werden.
Landkreis: www.landkreis-osnabrueck.de/bekanntmachungen
Stadt: www.osnabrueck.de/bekanntmachungen