Neues Überschwemmungsgebiet der Düte in Osnabrück: Einschränkungen für Anlieger

Mit der Identifikation von Überschwemmungsgebieten trägt der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zum vorbeugenden Hochwasserschutz bei. Nun hat er an der Düte in Stadt und Landkreis Osnabrück gefährdete Flächen neu ermittelt. Das hat auch Auswirkungen für die direkten Anlieger.

Als Überschwemmungsgebiete werden jene Flächen ausgewiesen, die bei einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserereignis überschwemmt werden. Es handelt sich dabei also nicht um eine behördliche, veränderbare Planung, sondern um die Darstellung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr. Die Festsetzung dient unter anderem dem Erhalt von unbebauten Rückhalteflächen und damit der Sicherstellung einer möglichst schadlosen Hochwasserausbreitung; zugleich soll aber auch das Risikobewusstsein innerhalb der Bevölkerung geschärft werden. Weil sich die klimatischen Grundlagen ändern, werden Überschwemmungsgebiete regelmäßig neu berechnet; die Zeitabstände hierfür sind durch den Klimawandel kürzer geworden. 

Für die Düte gab es bisher Überschwemmungsgebiete aus den Jahren 1913 und 2004. Der NLWKN hat daher auch hier eine Neuberechnung durchgeführt. Im Ergebnis ergibt sich daraus ein neues Überschwemmungsgebiet, das mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt am 15. Januar zunächst vorläufig gesichert worden ist. Im nächsten Schritt werden die Unteren Wasserbehörden – in der Stadt Osnabrück der Ordnungsbehördliche Umweltschutz – nun ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung des Überschwemmungsgebiets durchführen. 

Für die betroffenen Grundstückseigentümer hat aber bereits die vorläufige Sicherung Rechtsfolgen, die durchaus Einschränkungen bedeuten. So sind unter anderem die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen, die Errichtung von Mauern oder die Erhöhung und Vertiefung der Erdoberfläche untersagt. Ausnahmen müssen vorher bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden. Hierüber werden die betroffenen Grundstückseigentümer schriftlich informiert.

Eine Karte es Überschwemmungsgebietes und Informationen zum Hochwasserschutz finden sich online unter www.osnabrueck.de/hochwasser. Für Rückfragen stehen außerdem Ansgar Apel (apel.a@osnabrueck.de, 0541 323-3127) und Marina Thomas (thomas@osnabrueck.de, 0541 323-2461) gerne zur Verfügung.

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  • Hochwasser Düte 2010 - Lengericher Landstraße
    Überschwemmte Lengericher Landstraße beim Düte-Hochwasser 2010: Als Überschwemmungsgebiete werden jene Flächen ausgewiesen, die bei einem statistisch einmal in 100 Jahren auftretenden Hochwasserereignis überschwemmt werden.

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