Archivmeldung

Besser trennen: Gefahr geht von Lithium-Akkus aus

Ende August ist die Ladung eines Müllfahrzeugs des Osnabrücker ServiceBetriebs (OSB) in Brand geraten. Der Müllwagen war unterwegs, um die Altpapiertonnen zu leeren als durch eine falsch entsorgte Batterie im Inneren des Fahrzeugs ein Brand entstand. Dies nimmt der OSB zum Anlass, die Osnabrückerinnen und Osnabrücker auf die Gefahr von Batteriebränden aufmerksam zu machen.

Elektronische Grußkarten im Papiermüll, blinkende Kinderschuhe oder elektronische Spiel- und Sportgeräte im Hausmüll – immer häufiger brennt es in Müllsammelcontainern, in Müllfahrzeugen oder in Recyclinganlagen, weil Lithium-Ionen-Akkus falsch entsorgt werden. 

Zugleich nimmt die Verwendung von Batterien und noch dazu ihre Energiedichte immer weiter zu – und damit auch die Gefahr von Bränden. Brände aufgrund von falsch entsorgten Lithium-Akkus können gravierend sein, da sie sich schnell ausbreiten und nur schwer gelöscht werden können. Diese Brände gefährden den Bestand von Fahrzeugen und in erster Linie die Sicherheit und Gesundheit von Müllwerkerinnen und Müllwerkern. Was die wenigsten wissen dürften: Werden Lithium-Ionen-Akkus mechanisch beschädigt, also z. B. gequetscht, könnten sie auch bereits in privaten Mülleimern Brände auslösen. 

Deswegen gehören Batterien auf keinen Fall in den Haus- oder Gewerbemüll – weder lose noch in Elektroaltgeräten. Batterien und Elektroaltgeräte können an den dafür vorgesehenen Sammelstellen, etwa bei den 18 Wertstoffhöfen in der Stadt oder im Fachhandel, abgegeben werden. Dort werden sie sicher entsorgt und recycelt. 

Warum Elektrogeräte und Batterien gefährlich für die Umwelt sind

Elektrogeräte enthalten neben wertvollen Metallen oft auch Schadstoffe wie Quecksilber, Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) oder polybromierte Flammschutzmittel. Werden sie falsch entsorgt, gefährden sie Gesundheit und Umwelt. Gleiches gilt für Batterien, die giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten können. 

Besondere Gefahren gehen von den sehr energiereichen Lithium-Ionen-Akkumulatoren aus, die Brände verursachen können, sowohl Lithium-Batterien als auch Elektrogeräte, die Lithium-Batterien enthalten, sind daher besonders sensibel in der Entsorgung. 

Wie werden Elektroaltgeräte und Altbatterien richtig entsorgt?

Elektroaltgeräte, Altbatterien und -akkus gehören nicht in den Haus- oder Gewerbemüll (und nicht in die Umwelt). Verbraucher sind verpflichtet, sie richtig zu entsorgen: Kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten sind bei den 18 Gartenabfallplätzen und Recyclinghöfen, am Abfallwirtschaftszentrum Piesberg oder im Handel. 

Zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten sind auch alle großen Händler verpflichtet, die auf einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkaufen. Das aktuelle Elektrogesetz aus dem Jahr 2021, das seit dem 1. Januar 2022 gilt, umfasst eine Rücknahmepflicht auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Ein Altgerät muss immer kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Neugerät derselben Geräteart gekauft wird. 

Kleinere Geräte wie Rasierer, elektronische Zahnbürsten und Mobiltelefone (Geräte, die in keiner Abmessung länger als 25 Zentimeter sind) müssen, auch ohne Neukauf, kostenlos zurückgenommen werden. Für Geräte-Altbatterien stellen Supermärkte, Discounter, Drogerien oder Baumärkte grüne Sammelboxen bereit.

Nicht in den Haus- oder Gewerbemüll gehören

  • Laptops mit anliegendem Akku und Laptops mit eingebautem Akku
  • Taschenlampen
  • Akkuschrauber
  • Handstaubsauer und große Staubsauger  
  • Handys
  • Tablets
  • Elektrische Zahnbürsten 
  • Spielzeug (größere wie Autos und Boote oder sprechende Puppen und Kuscheltiere, aber auch kleinere wie leuchtende Quietsche-Entchen oder blinkende Hüpfbälle) 
  • Skateboards u.a. Sportgeräte
  • Rasierer

Außerdem neue Produkte, die Batterien verbaut haben: 

  • E-Zigaretten (Einweg/Mehrweg)
  • Rauchmelder
  • Kabellose Kopfhörer
  • Leuchtende Schuhe
  • Glückwunschkarten (mit akustischem oder Leuchteffekt) 
  • Leuchtende Luftballons
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