Vorsicht Asbest!

Asbest fachgerecht entsorgen. Aber wie?

Lassen Sie Asbestmaterial am besten nur von Fachbetrieben entsorgen. Achten Sie darauf, dass der Betrieb den Sachkundenachweis TRGS 519 vorweisen kann. Darin sind die Vorschriften für den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten festgelegt. Diese Vorschriften sind von den Sanierungsfirmen neben weiteren rechtlichen Regelungen zu beachten. Sollten Sie nicht wissen, ob es sich um Asbest handelt oder nicht, können Sie dies im Labor relativ kostengünstig feststellen lassen. Falls Sie asbesthaltige Materialien selbst entsorgen wollen: Achten Sie unbedingt darauf, nichts zu beschädigen. Sonst besteht die Gefahr, dass Asbestfasern freigesetzt werden.

Wohin mit dem Asbest?

Private Haushalte können Kleinmengen asbesthaltigen Materials beim Abfallwirtschaftszentrum Piesberg anliefern. Dabei ist folgendes zu beachten: Das Material wird nur in gut verschließbaren Gewebesäcken, sogenannten Big-Bags, oder Platten-Big-Bags angenommen. Die Big-Bags erhalten Sie auf dem Abfallwirtschaftszentrum Piesberg. Die Anlieferung ist nur nach telefonischer Voranmeldung beim Abfallwirtschaftszentrum Piesberg möglich.

Schützen Sie sich!
Auch wenn Sie nur kleine Mengen Asbest entsorgen wollen, sollten Sie sich unbedingt mit einer P2-Staubmaske und einem Einmal-Schutzanzug schützen. Feuchten Sie das asbesthaltige Material vor Beginn der Arbeiten gut an. So wird das Freisetzen von gesundheitsschädlichen Materialien weitestgehend verhindert.

Nachtstromspeichergeräte
Nachtstromspeichergeräte dürfen grundsätzlich nur von Fachfirmen ausgebaut und entsorgt werden. Nachtstromspeicheröfen unterscheiden sich je nach Baujahr in drei Klassen.

  • Klasse I: Asbestfreie Geräte
  • Klasse II: Geräte mit asbesthaltigen Bauteilen in geringem Umfang, sodass sie von Fachfirmen in speziellen Aufbereitungsanlagen verwertet/entsorgt werden können.
  • Klasse III: Geräte mit asbesthaltigen Bauteilen in sehr großen Mengen, sodass die Geräte komplett entsorgt werden müssen.

Um feststellen zu können, zu welcher Klasse welches Gerät gehört, sind folgende Angaben notwendig:

  • Hersteller
  • Gerätetyp
  • Gerätebaureihe

Die Angaben finden Sie auf dem Typenschild des jeweiligen Gerätes. Sie bestehen in der Regel aus einer Zahlenkombination, zum Beispiel ETB 60 N. Setzen Sie im Umgang mit Asbest nicht leichtfertig Ihre Gesundheit auf Spiel.

Kontakt

Abfallwirtschaftszentrum Piesberg
Fürstenauer Weg 152
49090 Osnabrück

Telefon: 0541 323-1482

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