Sperrmüllabfuhr
Sperrmüll
Schadstoffe werden am Abfallwirtschaftszentrum Piesberg angenommen.
Private Haushalte können Schadstoffe bis maximal 20 Kilogramm pro Anlieferung kostenlos abgeben. Für Mengen, die darüber hinausgehen, werden Gebühren erhoben.
Gewerbebetriebe können Schadstoffe gegen Gebühr beim Abfallwirtschaftszentrum Piesberg in Behältern bis zu einer Gebindegröße von maximal 60 Litern abgegeben.
Auch Altöl und leere Altölbehälter werden angenommen, allerdings gegen Gebühr. Aber: Einzelhändler und Tankstelle sind verpflichtet, Altöl bei Vorlage des Kaufbelegs oder beim Kauf von neuem Öl zurückzunehmen und zwar bis zur Menge des gekauften Öls. Kaufbeleg deshalb immer gut aufbewahren.
Abgelaufene oder nicht mehr verwendete Medikamente können in die Restmülltonne gegeben werden.
Bitte beachten Sie: Es ist verboten, Medikamente über die Toilette oder den Abfluss zu entsorgen. Auf diesem Wege würden sie in Bäche und Flüsse gelangen, da die Wirkstoffe in Kläranlagen nicht vollständig abgebaut werden können.
Einwegspritzen und Kanülen in einem stichfesten, verschließbaren Behältnis sammeln und in die Restmülltonne geben. Für Arztpraxen gilt eine gesonderte Regelung.
Jeder Endverbraucher ist verpflichtet, verbrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. In allen Geschäften, in denen Batterien und Akkus verkauft werden, erfolgt eine kostenlose Rücknahme über die grünen "BATT-Boxen".
Starterbatterien für Kraftfahrzeuge können bei den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgegeben werden.
Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren enthalten Quecksilber. Quecksilber verdampft schon bei Raumtemperatur, darum ein Zerbrechen vermeiden. Wenn sie defekt sind und ausrangiert werden müssen, sind sie als schadstoffhaltiger Abfall gesondert zu entsorgen. Die Entsorgung über die Restmülltonne ist verboten.