Sperrmüllabfuhr
Sperrmüll
Immissionsschutz bedeutet, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Grundlage und Instrument ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit einer Vielzahl von Rechtsverordnungen.
Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Zu den Umwelteinwirkungen gehören Geräusche, Gerüche, Staub, Licht oder ähnliche Erscheinungen.
Kurzum: wenn es raucht, stinkt oder scheppert, ist zu prüfen, ob eine schädliche Umwelteinwirkung nach diesem Gesetz zu befürchten ist.
Neben kleineren nicht genehmigungspflichtigen Anlagen ist der Fachbereich Umwelt und Klimaschutz für die Genehmigung und die Überwachung einiger Wirtschaftszweige zuständig, wie z. B. Windenergieanlagen und landwirtschaftliche Betriebe ab einer bestimmten Größe.
Die Genehmigung und Überwachung der größeren Emittenten wie Gewerbebetriebe wird vom Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück durchgeführt. Ein Teil dieser auch überregionaler Betriebe mit ihren emittierenden Schadstoffen kann über das Europäische (eper) und das deutsche Schadstoffregister (prtr) im Internet eingesehen werden.
Die Bevölkerung wird bei Grenzwertüberschreitungen in der Regel von den Hörfunkmedien oder von Online-Portalen informiert, welche wiederum vom staatlichen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) in Hildesheim unterrichtet werden. Eine Informationspflicht der Kommunen gibt aus strukturellen Gründen nicht.
Das GAA Hildesheim informiert stündlich über die Luftqualität von Ozon, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Feinstaub. Diese Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, auf der kostenlosen Smartphone-App sowie auf der Videotexttafel 675 des NDR.
Ein automatisiertes Versenden von Informationen erfolgt bei Überschreiten der entsprechenden Informations- bzw. Warnschwelle ausschließlich für den Schadstoff Ozon. Wenn Sie über solche Überschreitungen unterrichtet werden möchten, können Sie sich im Verteiler des GAA eintragen lassen: luen(at)gaa-hi.niedersachsen.de. Dabei müssen Sie mit einem kurzen Satz Ihr Einverständnis zur Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse für den automatisierten Informationsdienst erklären.
Neben den aktuellen Daten zur Luftqualität finden Sie auch weitergehende Informationen rund um das Thema lufthygienische Überwachung in Niedersachsen auf der Internetseite des Ministeriums.
Weitere Informationen zu betrieblichen Emissionen: