Sperrmüllabfuhr
Sperrmüll
Zu den "klassischen" Luftschadstoffen gehören - neben Schwefeldioxid (SO₂) und Ozon (O₃) – auch Feinstaub sowie Stickstoffdioxide (NO₂). Feinstaub ist mit bloßem Auge nicht zu erkennen. Die winzigen Teilchen können über die Lunge in die menschliche Blutbahn eindringen und insbesondere zu Lungenkrebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen.
Stickoxide, Nitrose Gase oder Stickstoffoxide ist eine Sammelbezeichnung für die gasförmigen Oxide des Stickstoffs. Stickstoffoxide wirken schädlich auf die Atemwege. Bei länger einwirkenden höheren Konzentrationen lassen sich erhöhte Empfindlichkeiten gegenüber Atemwegsinfektionen sowie chronischer Bronchitis und Asthma nachweisen. Gleichzeitig sind Stickstoffoxide in der Außenluft an der Bildung von bodennahem Ozon beteiligt.
Auf den folgenden Internetseiten sind Daten zur Luftqualität in Osnabrück abrufbar. Nach dem Seitenaufruf „Aktuelle Messwerte der Luftüberwachung in Niedersachsen“ ist eine Auswahl zu treffen, zum Beispiel "Stationsinformationen für Messstationen in Osnabrück".
Seit dem 1. Januar 2005 darf europaweit an höchstens 35 Tagen im Jahr der Wert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft überschritten werden. Der über das Jahr gemittelte durchschnittliche Tageswert darf ebenfalls seit dem 1. Januar 2005 einen Wert von 40 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft nicht überschreiten. Daneben muss seit 2010 der Jahresmittel-Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 μg NO₂/m³ Luft) EU-weit eingehalten werden.
Der Rat der Stadt Osnabrück hat 2008 den 1. Luftreinhalte- und Aktionsplan beschlossen, der zuletzt 2018 aktualisiert wurde. Ziel war es, durch geeignete Maßnahmen die Luftschadstoffbelastung soweit zu reduzieren, dass diese Grenzwerte eingehalten werden. Die Einführung der Umweltzone war hierbei eine zentrale Maßnahme. Seit Einführung der Umweltzone wurden die geltenden Grenzwerte für Feinstaub in der Stadt Osnabrück nicht mehr überschritten. 2020 und 2021 konnten erstmalig auch die Grenzwerte für Stickstoffdioxid in Osnabrück eingehalten werden.
Luftreinhaltepläne beschreiben langfristige verursacherbezogene Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität in Gebieten, in denen die Feinstaub- und die ab 2010 geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten werden. Mittlerweile wird der Grenzwert für Feinstaub seit 2008 (Einführung der Umweltzone) eingehalten. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wird weiterhin überschritten und aus diesem Grunde musste der Luftreinhalteplan aktualisiert werden.
Wichtige Maßnahmen des aktualisierten Luftreinhalteplanes sind die Nachrüstung und Elektrifizierung der Busse der Stadtwerke-Tochtergesellschaft SWO Mobil GmbH und der VOS, lokale Maßnahmen zur Verflüssigung des Verkehrs, deutliche Verbesserungen des Radwegenetzes, et cetera. Ziel des aktualisierten Luftreinhalteplans ist es, an allen Belastungsschwerpunkten die Reduzierung des Stickstoffdioxidgehaltes bis 2022 unter den Grenzwert von 40 µg/m³.
Das Kasseler Ingenieurbüro Planungsgruppe Nord (PGN) hat mit Unterstützung des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim und der Stadt Osnabrück diesen Luftreinhalte- und Aktionsplan erarbeitet.
Die Messwerte aus 2006 belegen, dass es deutliche Feinstaub-Überschreitungen bei den maximal zulässigen Tagen (35 Tage zulässig, 57 an der Station Schlosswall gemessen) mit mehr als 50 Mikrogramm Feinstaub (PM10) pro Kubikmeter Luft gegeben hat (Jahresbericht 2006, GAA Hildesheim). Auch die ab 2010 geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) wurden mit 61 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (Zulässiger Jahresmittelgrenzwert ab 2010 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) erheblich überschritten.
Während beim Feinstaub der regionale Anteil mit 70 Prozent die dominierende Rolle spielt und der Verkehr nur zirka 28 Prozent Verursacheranteil hat, sieht die Situation bei Stickstoffdioxid genau umgekehrt aus. Hier ist der Verkehr mit zirka 81 Prozent die Hauptquelle, während der regionale Anteil nur etwa 11 Prozent beträgt.
Aufgrund der allgemeinen Verbesserungen der Fahrzeugflotte und der umgesetzten Maßnahmen des Luftreinhalteplans, zu denen die Einführung der Umweltzone als wichtigste Einzelmaßnahme zählt, hat es seit 2006 keine Überschreitungen der maximal zulässigen Anzahl von Überschreitungstagen des Grenzwertes für Feinstaub (35) gegeben. Sorgen macht jedoch weiterhin der Stickstoffdioxidgehalt, für den ein Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ gilt. Dieser wird Ende 2011 noch um etwa 20 % überschritten und muss gemäß EU-Vorgaben bis spätestens 2015 eingehalten werden.