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Das Vorreiterkonzept Klimaschutz (2024) dient der Stadt Osnabrück als strategische Handlungsgrundlage, um bis spätestens 2040 sowohl gesamtstädtisch (Teil A) als auch mit der eigenen Kommunalverwaltung (Teil B) Klimaneutralität zu erreichen. Ziel des Vorreiterkonzeptes ist es, durch ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen in allen Sektoren und Handlungsfeldern aufzuzeigen, wie Klimaneutralität in der Stadt Osnabrück erreicht werden kann.
Die Erarbeitung zusammen mit der Hamburg Institut Consulting GmbH (kurz Hamburg Institut) als externer Dienstleister begann am 1. Januar 2023 und war bis zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen. Im Zuge der Erarbeitung fand eine umfangreiche öffentliche Beteiligung statt. Eine anteilige Förderung der Projektkosten erfolgte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) als „Integriertes Vorreiterkonzept“.
Im Juni 2024 beschloss der Rat der Stadt Osnabrück die Umsetzung des Vorreiterkonzeptes Klimaschutz Teil A Gesamtstadt und damit einhergehend die schnellstmögliche Umsetzung von 19 prioritären Maßnahmen sowie die Fortführung und Intensivierung von 24 bereits begonnenen Maßnahmen (siehe Beschlussvorlage VO/2024/2828 und VO/2024/2828-01). Im Oktober 2024 beschloss der Rat der Stadt Osnabrück Teil B des Vorreiterkonzeptes Klimaschutz, der sich mit der Erreichung der Klimaneutralität der Osnabrücker Kommunalverwaltung auseinandersetzt (siehe Beschlussvorlage VO/2024/3286). Mit diesem Beschluss wurde ein zweites weitreichendes Maßnahmenpaket beschlossen, das im Kern eine deutliche Steigerung der Sanierungsrate von kommunalen Gebäuden sowie die Beschleunigung der Sanierungsrate von Straßenbeleuchtung vorsieht. Die Bereitstellung der dafür erforderlichen Personal- und Finanzmittel wurden durch den Rat der Stadt Osnabrück mit beschlossen.
Der Rat der Stadt Osnabrück hat am 15. März 2022 sehr ambitionierte Klimaschutzziele beschlossen und dadurch anerkannt, dass die Anstrengungen intensiviert werden müssen, um weiterhin als Vorreiter im kommunalen Klimaschutz einen entsprechenden Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu leisten (siehe Beschlussvorlage VO/2021/0298-03). Die Klimaneutralität für die gesamte Stadt wird bis 2030 angestrebt, soll jedoch spätestens bis 2040 erreicht sein. Die Stadtverwaltung selbst soll ebenfalls bis spätestens 2040 klimaneutral werden und die städtischen Gesellschaften bis 2035.
Mit diesen Klimaschutzzielen wird das Erreichen der Pariser Klimaschutzabkommen unterstützt. Zur Erreichung dieser Klimaschutzziele wurde die Verwaltung beauftragt, unter Hinzuziehung eines fachkundigen Dienstleisters und aktiver Einbeziehung der Öffentlichkeit, einen entsprechenden Aktionsplan „Klimaneutrales Osnabrück“ zu erarbeiten. Neben konkreten Maßnahmenvorschlägen sollten sinnvolle Zwischenziele und notwendige Absenkpfade für einzelne Sektoren festgelegt werden, um die Klimaneutralität zu erreichen.
Beide Beschlüsse, das heißt sowohl zur Gesamtstadt als auch zur Kommunalverwaltung, sehen die Einführung eines qualifizierten Controllings sowie die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz in Osnabrück vor. Aktuell wird an einer entsprechenden Darstellung gearbeitet, die es zukünftig ermöglichen soll, Informationen zu konkreten Projekten und zum Gesamtfortschritt in Richtung Klimaneutralität übersichtlich und mit wenigen Klicks im Internet abrufen zu können. Sobald verfügbar, werden an dieser Stelle entsprechende Informationen geteilt.