Sperrmüllabfuhr
Sperrmüll
Die Niederschlagsversickerung von versiegelten Flächen (zum Beispiel Dachflächen) bietet sowohl ökologische als auch finanzielle Vorteile.
Die anfallenden Wässer können zentral oder dezentral in Mulden, Rigolen oder Schächten zur Versickerung gebracht werden.
Grundsätzlich ist jedoch zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen Niederschlagswasser hinsichtlich seiner Beschaffenheit ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit in das Grundwasser eingeleitet werden kann.
Eine Grobeinschätzung, ob ein Grundstück für die Niederschlagsversickerung geeignet ist, liefert das "Fachinformationssystem Versickerung" der Stadt Osnabrück. Angaben zu ihrem Grundstück können Sie beim Fachbereich Umwelt und Klimaschutz oder den Stadtwerken bekommen.
Bei größeren Vorhaben ist in der Regel die Erstellung eines hydrogeologischen Gutachtens im Vorfeld notwendig. Vorgaben für die Erstellung eines Gutachtens können aus den "Handlungshilfen für Gutachter und Planer" der Stadt Osnabrück entnommen werden.
Für eine Niederschlagswasserversickerung ist eine Erlaubnis nach dem Niedersächsischen Wassergesetz erforderlich. Erlaubnisfrei ist nur die Versickerung über wasserdurchlässige Oberflächenbefestigungen.