Gewässer

Die Gewässer werden nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung in drei Ordnungen eingeteilt.

Gewässer erster Ordnung sind die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes. Hierzu gehört der Stichkanal Osnabrück.

Zu den Gewässern zweiter Ordnung zählen in Osnabrück neben Hase, Nette und Düte auch Sandbach, Pappelgraben und Belmer Bach sowie weitere kleine Bäche. Alle anderen Gewässer wie auch die Stillgewässer gehören in Osnabrück zu den Gewässern der dritten Ordnung.

Die Gewässer zweiter Ordnung haben eine überörtliche Bedeutung für das Gebiet eines Unterhaltungsverbandes, für Osnabrück ist das das Gebiet des Unterhaltungsverband 96 "Hase-Bever".

Oberirdische Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden und ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht wird. Gleiches gilt in reduzierter Form für künstliche oder deutlich veränderte Gewässer.

Rubbenbruchsee
Rubbenbruchsee

Gewässerunterhaltung

Die Gewässerunterhaltung umfasst die Pflege und Entwicklung eines Gewässers. Je nach Wichtigkeit des Gewässers, ist dies die Aufgabe eines Unterhaltungsverbandes (Gewässer II. Ordnung) oder des jeweiligen Eigentümers (Gewässer III. Ordnung). Maßnahmen der Gewässerunterhaltung sind insbesondere:

  • die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen,
  • die Räumung, die Freihaltung und der Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer,
  • die Erhaltung und Neuanpflanzung standortgerechter Ufergehölze und weiterer Ufervegetation.

Der weitere Umfang und die Pflichten zur Unterhaltung sind im Niedersächsischen Wassergesetz sowie der Unterhaltungs- und Schauordnung für das Gebiet der Stadt Osnabrück geregelt. In der Stadt Osnabrück ist der Unterhaltungsverband 96 "Hase-Bever" unter anderem zuständig für Hase, Düte und Nette.

Der Osnabrücker Service Betrieb (OSB) ist für die Unterhaltung eines großen Teils der Gewässer III. Ordnung im Stadtgebiet zuständig.

Weitere Informationen zur Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung finden Sie auf der Internetseite des Unterhaltungsverband Nr. 96 – „Hase-Bever“.

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Verordnung

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