Winterdienst

Ein Räumfahrzeug beim Winterdienst am Stichkanal
Ein Räumfahrzeug beim Winterdienst am Stichkanal

Bis zu 480 km Straßen, rund 85 km Radwege auf Hochborden, Fußgängerüberwege sowie ca. 600 Einzelflächen werden durch den Winterdienst betreut. Sechs Großräumfahrzeuge fahren die Straßen gleichzeitig auf fest vorgegebenen Touren ab. Ein Durchgang beträgt vier bis fünf Stunden. Buslinien, Fahrradstraßen, Krankenhauszufahrten, Schulwege, Autobahn-Umleitungsstrecken u.a. sollen permanent 24 Stunden für den Verkehr freigehalten werden. Erst wenn diese frei sind, können die weiteren Straßen geräumt bzw. gestreut werden.

Jedes Jahr haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenreinigung und der Straßenunterhaltung vom 1. November bis zum Frühlingsanfang Winterdienst-Rufbereitschaft. Bei vollem Winterdiensteinsatz sind 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schichtdienst im Einsatz. Selbstverständlich arbeiten sie auch am Wochenende sowie an Feiertagen und bei Bedarf in der Fahrbahnstreuung rund um die Uhr (3-Schicht-Betrieb).

Winterdienst vom 1. November bis zum Frühlingsanfang:
  • 480 km Straße
  • 85 km Radwege
  • 600 Einzelflächen
  • 6 Großräumfahrzeuge
  • 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rufbereitschaft

Splitt gilt zwar als ökologisch sinnvoll, hat aber den Nachteil, dass Splitt nicht die Eisglätte beseitigt, sondern nur abstumpft. Die Wirkung lässt nach einiger Zeit nach, weil der Splitt durch den Straßenverkehr aufgewirbelt wird und sich dann am Fahrbahnrand und in der Fahrbahnmitte ansammelt. Um auf den Straßen ein Maximum an Verkehrssicherheit zu erreichen, erfolgt die Fahrbahnstreuung mit moderner Feuchtsalztechnologie. Dies ist die effektivste und sicherste Methode des Winterdienstes auf Fahrbahnen und wird vom Bundesminister für Verkehr empfohlen. Dabei werden die Salzkörner beim Streuvorgang mit einer Salzlösung besprüht. Dies bewirkt eine sofortige Haftung des Salzkorns auf der vereisten Oberfläche und eine optimale Verteilung in der Fläche. Zudem wird das Streugut nicht durch den folgenden Verkehrsfluss Kontakt in alle Richtungen verweht. Die Tauwirkung beginnt sofort und bildet sich vollflächig auf der gesamten Spur aus. Diese innovative Technik im Streudienst wird dem Motto „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“ gerecht. Aber bitte auch beachten: Besonders bei einer Schneedecke benötigt der Tauvorgang die Unterstützung des überfahrenden Verkehrs. Hier können sich zunächst nur Fahrspuren bilden. Bei Straßen in Wohnquartieren ohne großes Verkehrsaufkommen kann daher auf den Einsatz von Streusalz verzichtet werden.

Die folgende Aufstellung listet Bushaltestellen im Stadtgebiet auf, die vom Osnabrücker ServiceBetrieb geräumt werden. Diese Haltestellen liegen an den Verkehrsachsen. Der OSB ist mit dem Winterdienst an diesen Haltestellen durch den Rat der Stadt beauftragt worden.

Ist Ihre Haltestelle nicht in der Liste aufgeführt, sind Sie als Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Anliegerinnen und Anlieger in der Pflicht.

An den Bushaltestellen müssen die Zuwege für den Ein- und Ausstieg freigeräumt sein, die die Fahrgäste sicher zum/aus dem Bus kommen können.

Angegeben werden auf der Liste der Straßenname, der Name der Haltestelle und die Angabe der Fahrtrichtung.

Gehwege

Hier sind Sie als Anliegerinnen und Anlieger in der Pflicht

Für die Räum- und Streupflichten der Gehwege sind grundsätzlich die Anlieger zuständig. Die Winterdienstpflichten der Bürger umfassen bei Schnee die Schneeräumung und bei Schnee- und Eisglätte das Bestreuen der Gehwege. Der Gehweg ist in voller Länge mindestens 1 m breit zu räumen und bei Winterglätte zu bestreuen. Gehwege sind: Bürgersteige, Fußwege zum Beispiel vor/zu Reihenhäusern, Bürgersteige, die auch von Radfahrern benutzt werden dürfen. Wenn das Grundstück Gehwege an mehreren Seiten hat, sind alle Gehwege zu räumen und zu streuen (zum Beispiel Eckgrundstück, rückseitiger Weg). Fußwege sind von beiden Anliegern jeweils bis zur Mitte von Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. An den Bushaltestellen müssen die Zuwege für den Ein- und Ausstieg freigeräumt sein, damit die Fahrgäste sicher zum/aus dem Bus kommen können. Auf den Gehwegen müssen grundsätzlich die Zugänge zu den Fußgänger-Überwegen von Schnee sowie von Schnee- und Eisglätte freigehalten werden. Bei Straßen ohne Bürgersteig ist entlang des Grundstücks ein mindestens 1 m breiter Streifen auf der Fahrbahn zu räumen und zu bestreuen. Befindet sich an einer Straße nur einseitig ein Gehweg, besteht für die Anlieger auf der Fahrbahnseite ohne Gehweg keine Winterdienstpflicht.

Grundsätzlich mit abstumpfenden Streumitteln wie Splitt, Sand, Blähton oder ähnlichem. Bei gefährlichen Stellen wie z. B. Treppen, Rampen, starken Gefälle- oder Steigungsstrecken ist die Verwendung von Streusalz ausnahmsweise erlaubt, dies gilt ebenso bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen wie z. B. Eisregen. Das Streuen von Salz auf Gehwegen ist bis auf die oben genannten Ausnahmen grundsätzlich verboten. Wird trotzdem Streusalz verwendet, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen.

Das Räumen und Streuen muss Montag bis Samstag bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr durchgeführt sein. Der Winterdienst ist bei Bedarf bis 22 Uhr zu wiederholen.

Schnee und Eis sind auf den Gehwegen am Rande der Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr und die Müllabfuhr möglichst nicht behindert werden.

Wenn es möglich ist, sollte der Schnee auf das eigene Grundstück befördert werden. Bei Eintritt von Tauwetter sind die Gullys von Eis und Schnee zu befreien, um den ungehinderten Abfluss des Schmelzwassers zu gewährleisten.

Obwohl die Anwendung von Streusalz zunächst bequem und effektiv zu sein scheint, sind die negativen Begleiterscheinungen doch erheblich.

Streusalz schadet Bäumen und Sträuchern, verätzt rissige Pfoten von Tieren, belastet Bäche, Flüsse, das Grundwasser und somit auch das Trinkwasser. Jeder schützt die Umwelt, wenn er statt Streusalz auf den Privat- und Firmengrundstücken den Schnee räumt und statt Salz mit Sand, Splitt oder Blähton streut. Das Salz schadet den Bäumen und Sträuchern. Dieses dringt mit dem Schmelzwasser in den Boden ein und erreicht die Wurzeln. Hohe Salzkonzentrationen führen im Boden zu einer Auswaschung der Pflanzennährstoffe, zu einer Veränderung der Bodenstruktur und sie erschweren die Wasseraufnahme durch Baumwurzeln. Wird das Salz von den Pflanzen aufgenommen, wirkt es dort wie ein Gift.

Das Salz wird in den Blättern abgelagert, sodass es schon im Sommer zu Blattverfärbungen kommt. Die Blätter sterben vom Rand her fortschreitend ab, viele Zweige verlieren ihr Laub. Betroffene Gehölze sind durch ihr stark geschädigtes Erscheinungsbild – bräunliche Blattränder und gekräuseltes Blatt (Blattrandnekrosen) – zu erkennen. Die Salzkonzentration im Boden und im Baum steigt von Jahr zu Jahr, der Baum stirbt langsam ab. Dies führt dazu, dass viele Bäume im Stadtgebiet bereits entfernt werden mussten und weitere nicht zu retten sind.

Kontakt

Bei Fragen zum Winterdienst auf Bürgersteigen und Gehwegen:

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