Sperrmüllabfuhr
Sperrmüll
Zur Erhaltung von Lebensräumen und Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten wurden die EU-Mitgliedsstatten verpflichtet, mit Natura 2000 ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten zu entwickeln, das sich aus Vogelschutzgebieten und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH) zusammensetzt.
Gesetzliche Grundlagen von Natura 2000 sind die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.
Die Sicherung der Gebiete erfolgt in der Regel durch die Ausweisung von Schutzgebieten durch die Unteren Naturschutzbehörden.
Im Stadtgebiet von Osnabrück zählen insgesamt vier Fauna-Flora-Habitat-Gebiete zum europäischen Netz Natura 2000. Alle FFH-Gebiete haben auch Flächenanteile im Landkreis Osnabrück und reichen somit über die Stadtgrenzen hinaus. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Gebiete:
Für die gemeldeten FFH-Gebiete besteht ein Verschlechterungsverbot. Das bedeutet, dass in einem benannten Gebiet alle Vorhaben und Maßnahmen, die erhebliche Beeinträchtigungen für die jeweiligen Lebensräume und Arten mit sich bringen, unzulässig sind. Rechtmäßige Nutzungen können dabei in der Regel fortgeführt werden. Projekte und Pläne, die ein Natura 2000 Gebiet erheblich beeinträchtigen können, müssen vor ihrer Durchführung oder Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Gebietes überprüft werden.
Damit die biologische Vielfalt erhalten bleibt, braucht sie einen besonderen Schutz. Die Natura 2000 Gebiete sind langfristig zu sichern, zu schützen und zu entwickeln.