Sperrmüllabfuhr
Sperrmüll
Eine Vielzahl von Tieren wild lebender Arten (zum Beispiel Europäische Greifvögel, Eulen und Singvögel, viele Papageien, Amazonen und Aras sowie Schildkröten, Reptilien und Amphibien) sowie Pflanzen (zum Beispiel Kakteen, Orchideen) unterliegen besonderen bzw. strengen gesetzlichen Schutzbestimmungen, um die Arten vor einer drohenden Ausrottung, beispielsweise durch Wildfänge, zu bewahren. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen gelten nicht nur für lebende und tote Tiere und Pflanzen, sondern auch für ihre Entwicklungsformen, ihre Teile und aus ihnen gewonnenen Erzeugnisse. Darunter fallen unter anderem: Tierpräparate, Schmetterlingssammlungen, Federn, Eier, Samen, Knollen, Hölzer und Elfenbein.
Sowohl der Besitz beziehunsgweise die Haltung von als auch der Handel mit geschützten Arten unterliegen bestimmten Einschränkungen und Pflichten.
Der Handel mit besonders bzw. streng geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Erzeugnissen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Der Handel bzw. die Vermarktung schließt auch den Verkauf, Tausch, Kauf, Anbieten zum Kauf, Verwendung zu kommerziellen Zwecken, Zurschaustellung sowie vorrätig halten zu Verkaufszwecken, Anbieten oder Befördern zu Verkaufszwecken mit ein.
Ein Handel mit Exemplaren der in Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 genannten Arten ist nur mit der zugehörigen Vermarktungsgenehmigung (im Sprachgebrauch: CITES-Bescheinigung) zulässig. Die Vorgabe entfällt lediglich bei nachweislich gezüchteten Individuen der in Anhang X der EG-Verordnung Nr. 865/2006 aufgeführten Arten. Exemplare des in Anhang B der EG-Verordnung Nr. 338/97 genannten Arten sowie alle anderen besonders bzw. streng geschützten Arten dürfen gehandelt werden, wenn die rechtmäßige Herkunft durch entsprechende Dokumente belegt werden kann.
Die Bescheinigung ist bei jeder Vermarktungshandlung im Original an die Käuferin oder den Käufer mitzugeben.
In Niedersachsen ist eine Vermarktungsgenehmigung direkt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Hannover zu beantragen.
Niedersächsischer Landesbetrieb Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz