Sperrmüllabfuhr
Sperrmüll
Auf der Liste der als lästig oder manchmal gar als bedrohlich empfundenen Tierarten stehen Wespen und Hornissen weit oben. Es besteht jedoch kein Grund zur Panik. Die meisten Arten der Wespen-Familie sind friedfertig. Lediglich die beiden Arten Deutsche Wespe und Gemeine Wespe können dem Menschen lästig werden.
Wie alle wild lebenden Tiere unterliegen die Wespen, darunter auch die beiden Arten Deutsche und Gemeine Wespe, den allgemeinen Schutzbestimmungen des Naturschutzrechts. Danach dürfen sie weder unnötig gefangen noch getötet werden. Gleichzeitig darf ohne vernünftigen Grund das Nest nicht zerstört werden. In Ausnahmefällen ist jedoch eine Entfernung des Wespenstaates ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zulässig. Dies sollte aber als allerletzte Maßnahme in Betracht gezogen werden. Für einen möglichst tierschutzgerechten Umgang und zur eigenen Sicherheit ist die Beauftragung von sachkundigen Personen (zum Beispiel Mitarbeitenden von Schädlingsbekämpfungsunternehmen) empfehlenswert. Eine Entfernung von Wespenstaaten ist von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer selbst zu organisieren.
Die Stadt Osnabrück führt keine Umsiedlung oder Tötung von Wespen durch und vermittelt auch keine sachkundigen Personen oder Fachunternehmen.
Für die größte heimische Wespenart, die Hornisse, gelten sogar noch zusätzliche Schutzbestimmungen. Genauso wie die Wildbienen einschließlich der Hummeln sowie anderer seltenen Wespenarten (zum Beispiel Kreiselwespe) sind sie besonders geschützt. Es ist verboten, den Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Gleichzeitig ist es verboten, die Nester zu beschädigen oder zu zerstören. Auch die Einflugöffnungen dürfen nicht verschlossen werden. Nur in begründeten Einzelfällen und bei Alternativlosigkeit ist eine Umsiedlung oder Tötung mit einer artenschutzrechtlichen Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde erlaubt.