Sperrmüllabfuhr
Sperrmüll
Der Artenschutz hat das Ziel, den Schutz und die Pflege der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt zu erhalten. Hierzu gehören neben dem direkten Schutz der Arten insbesondere der Schutz, die Pflege und die Entwicklung, einschließlich Wiederherstellung der Lebensräume und Lebensbedingungen der Tier- und Pflanzenarten.
Der Artenschutz lässt sich in zwei Bereiche gliedern. Hierzu zählen zum einen der Schutz der heimischen wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensräume sowie ihrer Lebensbedingungen. Zum anderen ist dies die Überwachung des Handels, die Prüfung des rechtmäßigen Besitzes und die Kontrolle der privaten, öffentlichen oder gewerblichen Haltung von besonders geschützten heimischen sowie nicht heimischen Tier- und Pflanzenarten.
Zu den naturschutzrechtlich besonders oder streng geschützten Arten zählen einerseits viele heimische Arten und Artengruppen wie Fledermäuse, Vögel, Amphibien, Reptilien und zahlreiche wirbellose Tiere, namentlich Libellen, Schmetterlinge, Laufkäfer sowie Hautflügler (Wildbienen, Hummeln, Hornissen). Weiterhin unterliegen zahlreiche nicht heimische "exotische" Tiere und Pflanzen, zum Beispiel Papageien und Sittiche, Landschildkröten, Orchideen oder Palmfarne den Artenschutzbestimmungen.