Sperrmüllabfuhr
Sperrmüll
Kamin- und Kachelöfen erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit. Bei unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz ungeeigneter Brennstoffe wie beispielsweise nasses Holz stoßen diese Anlagen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus – zum Beispiel Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Es ist deshalb besonders wichtig, nur geeignete Brennstoffe wie trockenes Holz, das zwei Jahre gut gelüftet und trocken gelagert werden sollte, zu nutzen und die Anlagen so zu betreiben, wie die Bedienungsanleitung es vorsieht.
Das Bundesumweltamt informiert auf seinen Seiten über das richtige Heizen mit Holz.
Welche Brennstoffe in Kaminöfen, Kachelöfen und ähnlichen Anlagen erlaubt sind, legt die "Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen" in der Bundesimmissionsschutzverordnung fest. Dazu gehören naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts und -pellets sowie Braun- und Steinkohle.
Papierbriketts gehören nicht zu den zugelassenen Brennstoffen, auch wenn die Werbung mit Slogans wie "Bares Geld sparen durch Heizen mit Altpapier" dies suggeriert. Keine Kleinfeuerungsanlage ist darauf ausgelegt, Papierbriketts zu verbrennen, und deshalb kommt es bei ihrer Verbrennung zu hohen Schadstoffemissionen. Altpapier gehört daher generell nicht in die Heizung, sondern in die Altpapiertonne.