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Osnabrück ist eine Stadt, die durch Industrie und Gewerbe geprägt worden ist. Demzufolge gibt es eine größere Anzahl von Altlastenverdachtsflächen, die es zu untersuchen und gegebenenfalls zu sanieren gilt.
Altlastverdächtige Flächen werden nach den Definitionen des am 1. März 1999 in Kraft getretenen Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) unterschieden in
bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
Altlasten sind Flächen, bei denen dies bereits festgestellt wurde.
Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) regelt die Untersuchungen und Bewertung von altlastverdächtigen Flächen.
In der Öffentlichkeit wahrgenommen wurden Altlasten wie die „Altablagerung Wüste“ (verfülltes Sumpfgebiet) und die „Schneppersche Tongrube“ (städtische Altdeponie) oder auch die ehemalige chemische Reinigung Croon am Nonnenpfad.
Eine sachgerechte Bearbeitung von Altlastflächen erforderte zunächst die Erstellung entsprechender Kataster, in denen vor allem Informationen über Lage der Flächen, die Art der heutigen und früheren Nutzung oder auch die vermuteten Inhaltsstoffe bei Altablagerungen und früher eingesetzte Betriebsmittel an Altstandorten gesammelt werden.
Für die Altablagerungen wurde ein erstes Kataster in Osnabrück bereits in den achtziger Jahren aufgestellt, während eine systematische Erfassung der Altstandorte von 1996 bis 1998 vorgenommen wurde.
Mittlerweile liegen für Altablagerungen und Altstandorte Kataster vor, in denen zurzeit circa 150 Altablagerungen und etwa 5900 Altstandorte registriert sind.
Die hohe Anzahl bei den Altstandorten beruht auf der Systematik der Erfassung über alte Adressbücher und Gewerbekarteien, denen in der Regel nur die Adresse zu entnehmen war. Als Beispiel seien hier Schreinereien und Tischlereien genannt, bei denen zu diesem Zeitpunkt nicht geklärt werden kann, ob beispielsweise Tauchbecken für die Holzimprägnierung vorhanden waren, die Verunreinigungen hervorrufen können. In der Praxis werden im Rahmen der Bauleitplanung und bei vorliegenden Bauanträgen die jeweiligen Bauakten ausgewertet, sodass nur Flächen mit einem tatsächlichen Kontaminationspotenzial zur weiteren Untersuchung kommen. Die Kataster sind die erste Informationsquelle, um Anhaltspunkte über mögliche Verunreinigungen zu bekommen.
Die Untersuchung und Sanierung von altlastverdächtigen Flächen ist mittlerweile standardisiert. Das Bundes-Bodenschutz-Gesetz und vor allem die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung gibt die Untersuchungsschritte vor.
In Niedersachsen gibt es hinsichtlich der Priorisierung allerdings einen Unterschied zwischen Altablagerungen und Altstandorten.
Für den Bereich der Altablagerungen wurden „Regionale Bewertungskommissionen“ gegründet, deren Ziel die Aufstellung einer Prioritätenliste war, nach der die Altablagerungen zu untersuchen waren. Für etwa die meisten Altablagerungen sind die Untersuchungen mittlerweile angeschlossen, bei ca. 25 Altablagerungen sind zumindest teilweise Nutzungsbeschränkungen, Sicherungen oder auch Sanierungen erfolgt.
Bei den Altstandorten ist aufgrund der Vielzahl der Flächen die Aufstellung einer derartigen Prioritätenliste der einzelnen Standorte kaum möglich. Eine systematische Bearbeitung erfolgt hier branchenbezogen, orientiert an der Gefährlichkeit der eingesetzten Betriebsmittel.
Bei den Altstandorten wurden bisher etwa 120 größere Altlasten bearbeitet, ungefähr 60 Sanierungen sind bereits abgeschlossen. Dazu kommen mehrere hundert Flächen, bei denen keine oder nur geringfügige Verunreinigungen festgestellt wurden.
Von den Priorisierungen abweichende Untersuchungen erfolgen im Rahmen der Bauleitplanung und von Baugenehmigungsverfahren, darüber hinaus auch aufgrund von festgestellten Verunreinigungen bei Baumaßnahmen.
Das Thema Altlasten bleibt auch nach vielen Jahren der Untersuchung und Sanierung immer noch aktuell. Hochschule und Universität Osnabrück bieten daher einen gemeinsamen Masterstudiengang Boden, Gewässer, Altlasten an.