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Winterdienst in Osnabrück

Die Wettervorhersage hatte es an angekündigt: In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch fiel der erste Schnee. Der Osnabrücker ServiceBetrieb (OSB), verantwortlich für den Winterdienst in der Stadt Osnabrück, hatte sich vorab gerüstet.

Bereits zum letzten Wochenende war die Brückenstreuung voralarmiert. „Punktuell sind wir schon an problematischen Stellen unterwegs, wenn im restlichen Verkehrsnetz von möglicher Glätte noch keine Rede ist,“ erläutert OSB-Betriebsleiter Detlef Schnier. Zum Wochenbeginn wurden dann in Abhängigkeit der Wetterlage alle verfügbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rufbereitschaft versetzt. Es wurde die höchste Stufe ausgerufen. Nachts um 0 Uhr sind die ersten Fahrzeuge ausgerückt und haben gestreut. Die Räumschilder aller Winterdienstfahrzeuge wurden montiert und Schnee geschoben. „Wir sind unter Volleinsatz im Winterdienst. Die Hauptadern Osnabrücks und die für die Rettungsfahrzeuge wesentlichen Strecken werden zuerst geräumt. Auch die wichtigsten Radwege wurden gemäß der aktuellen Planung geräumt und gekehrt,“ erklärt Detlef Schnier.

Bis zu 480 Kilometer Straßen, Radwege auf Hochborden und auf der Straße, Fußgängerüberwege sowie ca. 600 Einzelflächen werden durch den Winterdienst betreut. Sechs Großräumfahrzeuge fahren die Straßen gleichzeitig auf fest vorgegebenen Touren ab. Ein Durchgang beträgt rund sechs Stunden. Ebenso sind kleinere Räumfahrzeuge, Trecker und Transporter mit Handkolonnen für Fußgängerüberwege, Bushaltestellen und Brücken unterwegs. Buslinien, Fahrradstraßen, Krankenhauszufahren, Schulwege, Autobahn-Umleitungsstrecken u.a. sollen für den Verkehr freigehalten werden. Erst wenn diese frei sind, können die weiteren Straßen geräumt bzw. gestreut werden.

Rund 240 OSB-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Winterdienst im Einsatz. Der OSB möchte bei diesem Wetter auch um die Rücksichtnahme und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bitten und gleichzeitig an die Anliegerpflichten der Grundstücksbesitzer und Eigentümer erinnern.

Der Gehweg ist in voller Länge mindestens einen Meter breit zu räumen und bei Winterglätte mit abstumpfenden Streumitteln wie Splitt, Sand, Blähton oder ähnlichem zu bestreuen. Das Streuen von Salz auf Gehwegen ist grundsätzlich nicht gestattet. Das Räumen und Streuen muss Montag bis Samstag bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr erfolgt sein. Bei Bedarf ist der Dienst bis 22 Uhr zu wiederholen. Schnee soll auf den Gehwegen am Rand oder auf dem eigenen Grundstück so gelagert werden, dass der Verkehr nicht behindert wird.

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